Frühzeitige Beteiligung zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich Lerchenhain“ gestartet
Am 16.04.2018 wurde wie angekündigt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 135 "Südlich Lerchenhain" gestartet. Es besteht jetzt die Gelegenheit zur "Äußerung und Erörterung".
Folgende Dokumente wurden auf der Webseite der Gemeinde Nottuln unter folgendem Link veröffentlicht:
- Flächennutzungsplan
- Begründung 76. FNP-Änderung
- Bebauungsplan Nr. 135 Südl. Lerchenhain
- Bebauungsplan Lerchenhain Begründung
- Artenschutzprüfung Stufe I
- Verkehrsgutachten Erschließung Südlich Lerchenhain
- Erläuterungsbericht Entwässerung
Im Anhang finden Sie die Stellungnahmen der BI.
Die Grünen: "Banaler Entwurf"
Die Grünen sehen den aktuellen Planungsentwurf für das Baugebiet "Südlich Lerchenhain" sehr kritisch. Sie sprechen von einem "Banalen Entwurf".
- siehe WN-Artikel vom 09.04.2018
- Schreiben an die Gemeindeverwaltung => Behandlung in der Ratssitzung vom 24.04.2018
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Trotz der vielen ungeklärten Fragen hat die Gemeinde Nottuln im aktuellen Amtsblatt angekündigt, dass die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 135 „Südlich Lerchenhain“ und der Flächennutzungsplanänderung öffentlich gemacht werden und Stellungnahmen abgegeben werden können.
Im Amtsblatt heißt es:
Der Bebauungsplanentwurf und seine Begründung mit Umweltbericht liegen nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch vom 16.04.2018 bis einschließlich 16.05.2018, bei der
Gemeinde Nottuln, Stiftsplatz 7/8, 48301 Nottuln
FB 3 Planen und Bauen, im Flur vor den Zimmern 714 und 715
in der Zeit
Mo. – Fr. 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Mo., Di., Mi., 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Do. 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Dort kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden. Es besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Neben der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB im Fachbereich 3 können die Entwürfe zur Aufstellung des Bebauungsplans ab dem 16.04.2018 auch im Internet unter https://www.nottuln.de/planen-bauen-wohnen/aktuelle-bauleitplanverfahren.html eingesehen werden.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gilt analog für den Flächennutzungsplan. Der genaue Wortlaut ist im Anhang nachzulesen.